Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und internetionaler bzw. ausländischer Schiedssprüche gehören zu den regelmäßigen Leistungen unserer Rechtsanwaltskanzlei.
Außerdem bietet Matur & Ökten & Karayel Keßler Rechtsanwaltskanzlei ihren Mandaten, die keine türkische Staatsangehörigkeit besitzen, Rechtsberatung bei der Erteilung von studiumsbedingten oder berufsbedingten Aufenthaltserlaubnissen, beim Erwerb von Mobilien und Immobilien in der Türkei und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich bei diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten.
Außerdem können sich Personen, die keine türkische Staatsangehörigkeit besitzen und der türkischen Sprache nicht mächtig sind, gerne an uns wenden, wenn sie bei ihrem Türkeiaufenthalt juristischen Beistand brauchen.
- Genossenschaftsrecht, insbesondere Wohnungsbaugenossenschaft und Wohnungseigentumsrecht
- Recht des geistigen Eigentums
- Familien- und Erbrecht
- Strafrecht
- Immobilienrecht, öffentliches und privates Baurecht, insbesondere Stadterneuerungs- und Stadtsanierungsprozesse
- Gesellschaftsrecht und Rechtsberatung für Unternehmen
- Vertragsrecht, Handelsrecht, Handelsgewerbe und Kleingewerbe, Recht der Freien Berufe
- Energierecht und Bergbaurecht
- Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
- Unternehmenskauf (M&A) und ausländische Direktinvestitionen