Arbeitsrecht gehört zu den Stärken unseres Teams. Seit Gründung unserer Rechtsanwaltskanzlei unterstützen unsere Anwälte sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Zu unseren regelmäßigen Leistungen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts und Individualarbeitsrechts gehören insbesondere:
Erstellung und Überprüfung von Arbeits-, Lehrlings- und Praktikanten- sowie Aufhebungsverträgen
Rechtliche Beratung bei Leiharbeitsverhältnissen, Erstellung und Überprüfung von Leiharbeitsverträgen
Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Arbeitsgerichten
Rechtsberatung bei Betriebsübernahmen
Kündigungsschutzklagen, rechtlicher Beistand bei Auseinandersetzungen bzgl. der Abfindung im Falle einer betriebsbedingter Kündigung
Rechtliche Beratung von Gewerkschaften
Erstellung und Überprüfung von Tarifverträgen
Rechtliche Beratung bei rentenversicherungs- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Fragen
Rechtlicher Beistand bei Auseinandersetzungen aufgrund von Arbeitsunfällen
- Genossenschaftsrecht, insbesondere Wohnungsbaugenossenschaft und Wohnungseigentumsrecht
- Recht des geistigen Eigentums
- Familien- und Erbrecht
- Strafrecht
- Immobilienrecht, öffentliches und privates Baurecht, insbesondere Stadterneuerungs- und Stadtsanierungsprozesse
- Gesellschaftsrecht und Rechtsberatung für Unternehmen
- Vertragsrecht, Handelsrecht, Handelsgewerbe und Kleingewerbe, Recht der Freien Berufe
- Energierecht und Bergbaurecht
- Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit
- Unternehmenskauf (M&A) und ausländische Direktinvestitionen